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Fragen, die immer wieder kommen

"Kann man auch gebrauchte Fahrzeuge leasen?"
Selbstverständlich. Gerade bei "jungen" Gebrauchtfahrzeugen, zum Beispiel Jahreswagen, ist das sehr interessant. Der große Vorteil dabei: Sie erhalten bei uns geprüfte Fahrzeuge und Sie kommen durch den Wegfall des ersten Wertverlustes in den Genuss von günstigeren monatlichen Leasingraten. Jedoch genießen Sie die gleichen Vorteile wie beim Leasen eines Neufahrzeuges.

"Leasing rentiert sich für Geschäftsleute. Aber bringt es auch Privatpersonen
einen steuerlichen Vorteil?"

In der Tat ist es so, dass nur geschäftlich genutzte Fahrzeuge von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings sollte man den Aspekt "Mehrwertsteuer" nicht außer Acht lassen. Bei einem normalen Kauf wird diese sofort auf den kompletten Kaufpreis fällig. Beim Leasing wird sie nur auf die tatsächliche Nutzung während der Vertragslaufzeit berechnet. Im Wert des Fahrzeuges bleibt die Mehrwertsteuer enthalten. Damit ist das Fahrzeug besser verwertbar. Übrigens müssen Sie sich weder als Unternehmer noch als Privatperson um die Verwertung des Fahrzeuges kümmern und können zusätzlich unser gesamtes Service- und Dienstleistungsspektrum nutzen.

"Welche Laufzeiten gibt es?"
Entsprechend den Leasing-Erlassen darf sich die Laufzeit eines Leasingvertrages nur zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des betreffenden Leasingobjektes bewegen. Beim Fahrzeugleasing z.B. liegt das mögliche Laufzeitintervall zwischen 29 und 64 Monaten. Am häufigsten genutzt werden Laufzeiten zwischen 30 und 48 Monaten.

"Warum Leasen statt Finanzieren?"
Leasing hat den Vorteil, dass Sie nur die Nutzung begleichen und nicht den gesamten Fahrzeugwert bezahlen müssen. Durch Leasing binden Sie kein Kapital, Sie können es für andere Investitionen einsetzen. Am Ende oder auch während der Laufzeit steigen Sie bequem auf ein neues Fahrzeug um. Sie fahren stets ein aktuelles Modell und müssen sich nicht um den Verkauf des "alten" Fahrzeugs oder um andere Formalitäten kümmern. Weil Sie mit technisch modernsten Fahrzeugen unterwegs sind, fallen weniger Reparaturkosten an, Ihr Fahrzeug hat bessere Verbrauchswerte und bietet darüber hinaus eine höhere Sicherheit.

"Wie ist der Ablauf bis zum Vertragsabschluss?"
Der Ablauf bis zum Abschluss Ihres Leasingvertrages ist bei uns schnell und unkompliziert. Unser Interesse ist, dass Sie so schnell wie möglich in den Genuss Ihres neuen Fahrzeugs und damit zu Ihrem Fahrspaß kommen.
Allerdings müssen vor dem Fahrgenuss ein paar Formalitäten erledigt werden.
Bitte sehen Sie sich den Ablauf in unserem kleinen Diagramm an.

"Was bedeutet AfA?"
AfA ist die Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung" und bedeutet die Verteilung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegüter auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im Rahmen der Einkünfteermittlung kann der Steuerpflichtige die AfA als Betriebsausgaben (§ 4 IV EStG) oder Werbungskosten (§ 9 I Nr. 7 EStG) abziehen.